
Absturzsicherung
Bei Verglasungen die das Herabfallen von Menschen aus größerer Höhe verhindern, handelt es sich um Absturzsichernde Verglasungen. Diese sind in der DIN 18008 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln Teil 4: Zusatzanforderungen an Absturzsichernde Verglasungen geregelt.
Die Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Glas im Bauwesen (DIN 18008-4:2013-07) gelten für Vertikalverglasungen und zur Angriffsseite geneigte Horizontalverglasungen (durch Verglasung und angriffsseitige Verkehrsfläche aufgespannter Winkel kleiner 80 Grad), die Personen auf den Verkehrsflächen gegen seitlichen Absturz sichern.



- Kategorie A: Zur Kategorie A zählen Verglasungen nach Teil 2 oder Teil 3 dieser Norm. Raumhohe, linienförmig gelagerte Verglasungen ohne tragenden Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm in baurechtlicher erforderlicher Höhe.
- Kategorie B: In diese Kategorie fallen alle linienförmig gelagerte, tragende Glasbrüstungen, deren einzelne Verglasungselemente mittels eines ausgestreckten, durchgehenden, tragenden Handlaufs verbunden sind.
- Kategorie C: Verglasungen nach Teil 2 oder Teil 3 dieser Norm, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen und einer der folgenden Gruppen entsprechen:
- Kategorie C1: Hierzu zählen ausfachende Geländer-Verglasungen, die über spezielle Punkthalter und über tragende Geländerteile verbunden werden können.
- Kategorie C2: Diese Kategorie gilt für absturzsichernde Verglasungen, die unterhalb eines Last abtragenden Brüstungsriegels angebracht sind.
- Kategorie C3: Bei dieser Kategorie ist vor der raumhohen Verglasung in Holmhöhe (übliche Holmhöhe ca. 900mm) ein ausreichend tragfähiger Handlauf angebracht.
- Kategorie C1: Hierzu zählen ausfachende Geländer-Verglasungen, die über spezielle Punkthalter und über tragende Geländerteile verbunden werden können.
Glasaufbauten
Glasaufbauten für Absturzsichernde Verglasungen entsprechen unter der Verwendung von Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) SECURIT® und Verbund-Sicherheitsglas (VSG) STADIP® den Anforderungen der DIN 18008 – Teil 4. Die genauen Glasaufbauten sind der Tabelle B1 – Linienförmig gelagerte Verglasungen mit nachgewiesener Stoßsicherheit, der Norm DIN 18008-4:2013-07 zu entnehmen.
Von der DIN 18008- Teil 4 abweichende Lösungen sind über die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder über Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) möglich.
Wir verfügen über umfangreiche Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) für optimierte absturzsichernde Glasaufbauten als Zweifach-Verglasung CLIMAPLUS® Safe und Dreifach-Verglasungen CLIMATOP® Safe.