Absturzsicherung

Seit Ende 2014 regelt die DIN 18008 (Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Glas im Bauwesen), in Teil 4 die absturzsichernden Verglasungen und ersetzt die frühere „Technischen Regeln zur Verwendung von absturzsichernden Verglasungen“ (TRAV).

Die Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Glas im Bauwesen (DIN 18008-4:2013-07) gelten für Vertikalverglasungen und zur Angriffsseite geneigte Horizontalverglasungen (durch Verglasung und angriffsseitige Verkehrsfläche aufgespannter Winkel kleiner 80 Grad), die Personen auf den Verkehrsflächen gegen seitlichen Absturz sichern. 

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Einbausituationen.

Kategorie A
Kategorie A
Kategorie C2
Kategorie C2
Kategorie C3
Kategorie C3
  • Kategorie A: Zur Kategorie A zählen Verglasungen nach Teil 2 oder Teil 3 dieser Norm. Raumhohe, linienförmig gelagerte Verglasungen ohne tragenden Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm in baurechtlicher erforderlicher Höhe.
     
  • Kategorie B: In diese Kategorie fallen alle linienförmig gelagerte, tragende Glasbrüstungen, deren einzelne Verglasungselemente mittels eines ausgestreckten, durchgehenden, tragenden Handlaufs verbunden sind.
     
  • Kategorie C: Verglasungen nach Teil 2 oder Teil 3 dieser Norm, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen und einer der folgenden Gruppen entsprechen:
     
    • Kategorie C1: Hierzu zählen ausfachende Geländer-Verglasungen, die über spezielle Punkthalter und über tragende Geländerteile verbunden werden können.
       
    • Kategorie C2: Diese Kategorie gilt für absturzsichernde Verglasungen, die unterhalb eines Last abtragenden Brüstungsriegels angebracht sind.
       
    • Kategorie C3: Bei dieser Kategorie ist vor der raumhohen Verglasung in Holmhöhe (übliche Holmhöhe ca. 900mm) ein ausreichend tragfähiger Handlauf angebracht.

Glasaufbauten

Glasaufbauten für absturzsichernde Verglasungen entsprechen unter der Verwendung von Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) SECURIT und Verbund-Sicherheitsglas (VSG) STADIP den Anforderungen der DIN 18008 – Teil 4. Die genauen Glasaufbauten sind der Tabelle B1 – Linienförmig gelagerte Verglasungen mit nachgewiesener Stoßsicherheit, der Norm DIN 18008-4:2013-07 zu entnehmen. 

Von der DIN 18008- Teil 4 abweichende Lösungen sind über die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder über Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) möglich. 

Wir verfügen über umfangreiche Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) für optimierte absturzsichernde Glasaufbauten als Zweifach-Verglasung CLIMAPLUS Safe und Dreifach-Verglasungen CLIMATOP Safe.